Informationen
| Incoterms |
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EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP, FAS, FOB, CFR, CIFDie Incoterms 2000 werden per 01.01.2011 durch die Incoterms 2010 abgelöst.
Vielfach auch als Lieferkondition oder Frankatur bezeichnet sind die Incoterms vorformulierte Vertragsklauseln. Die Incoterms regeln:
Die Incoterms regeln keinesfalls:
Gefahren bei falschen/unvollständigen IncotermsIncoterms sollten stets mit Ortsdefinition und Jahreszahl festgehalten werden: "FCA Graz, gem. Incoterms 2010" "DAP Graz, gem. Incoterms 2010"
Fehlende Ortsbezeichnung Sie bestellen zB. Stahl "EXW" oder "FCA" bei einem Händler in Linz. Dieser sendet nun eine Lieferbereitschaftsmeldung mit Ladeadresse in Düsseldorf...
Falsche Interpretation von "EXW" (ab Werk) Entgegen der "üblichen" Abwicklung von ab Werk Sendungen besteht seitens des Lieferanten keinerlei Verpflichtung die Ware auf den LKW zu verladen. Bei Bestellungen in Drittländern ist der Absender auch nicht verpflichtet die Zollabfertigung zu erledigen. Wir empfehlen deshalb stets "FCA" + Ortsangabe zu bestellen.
Verzögerungen der Zahlung bei "FOB" (free on bord) Wenn im Vertrag keine Frist für die Abnahme im Hafen ab Bereitstellung vereinbart wurde ist es dem Käufer möglich die Übergabe zu verzögern. Einzig der Käufer steuert welches Schiff wann die Ware übernimmt. Eventuelle Lagerkosten im Hafen fallen zu Lasten des Verkäufers. Bei Akkreditiv-Geschäften erhalten Sie kein B/L solange die Ware nicht am Schiff verladen ist.
Kostenfalle "DDP" (geliefert, verzollt) Sollten bei der Verzollung Dokumente fehlen, die nur der Käufer beisteuern kann, tragen Sie für auflaufende Kosten das volle Risiko. In manchen Ländern ist es oft gar nicht möglich die Verzollung durchzuführen, da der Zoll ausschließlich Anmeldungen seitens des Importeurs anerkennt. Ferner treffen Sie sämtliche Pflichten der im Empfangsland gültigen Steuer- und Zollgesetze. Die WKO ratet daher zu "DAT Bestimmungsort, gem. Incoterms 2010".
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